15. December 2014 · Categories: Politics

Die massiven Steuervorteile, welche man dem Mittelstand gewährt mit der Steuerfreiheit für vererbtes Familienvermögen, sind eine Frechheit.

Es ist zwar nachzuvollziehen, dass man bei einem Führungswechsel wegen Todes das Unternehmen nicht unnötig belasten will, aber dafür benötigt man keine Steuerfreiheit. Eine weitaus fairere Methode wäre es, die Erbschaftssteuer den Besitzern zu stunden, solange das Unternehmen weiterhin in deren Besitz bleibt, und die Besitzer den vollständigen Satz zahlen zu lassen, wenn diese das Unternehmen verkaufen, Vermögen für private Zwecke entnehmen (natürlich nur über den entnommenen Anteil), oder mit ihrem Vermögen ins Ausland verziehen.

Auch wäre dies eine gute Gelegenheit, die unglaublich grosszügige Staffelung der Erbschaftssteuer zu überdenken. Ein Freibetrag pro Person von 250000€ ist eine großzügige Basis, um kleinere Geschenke, die man doch nicht gut kontrollieren kann, von der Steuer auszuschließen. Danach drei Stufen, 20% von €250K bis €500K, 30% von €500K bis €1 Mio, und 40% für alle Beträge darüber. Extra Freibeträge sind dann noch sinnvoll für direkte Verwandte, welche nicht erwerbsfähig sind (für deren finanzielle Absicherung sollten €500K ausreichen), sowie beim Ehepartner über das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen. Zu guter Letzt dann noch einen Rabatt für einen Nacherben, wenn der Zwischenerbe schnell verstirbt; z.B. könnte man den Nacherben 3.33% der Erbschaftsteuer zahlen lassen für jedes Jahr, welches der Zwischenerbe noch leben durfte.

Damit hätte man ein deutlich gerechteres Erbrecht als das heutige, welches die Familie massiv besser stellt.