30. July 2008 · Categories: Politics

Die nun eingeführten Strafen für ungewünschte Telefonwerbung gehen mal wieder deutlich am Ziel vorbei. Das Hauptproblem bei der Telefonwerbung ist nämlich die Tatsache, dass man einen Vertrag abschließen kann, wenn man einen ungewünschten Anruf bekommt.

Warum wird dann nicht dieses Problem direkt angegangen, und Verträge nur noch dann gültig, wenn der Käufer den Anruf getätigt hat? So würden ungewünschte Anrufe sehr effektiv ihres Überrumpelungscharakters beraubt, welcher eine wichtige Motivation für die zwielichten Gestalten in diesem Bereich ist. Außerdem würde es so im eigenen Interesse des Anrufes sein, die Rufnummer nicht zu unterdrücken, um so einen Rückruf für einen Vertragsabschluß zu erleichtern.

Das einzige Problem hierbei sehe ich bei der Behandlung von Rückfragen des Verkäufers, wenn dieser mögliche Fehler / Lieferengpässe mittels Vertragsänderung behandeln will. Aber dies könnte sowohl durch eine auftragsspezifische Ermächtigung, als auch durch einfachen Rückruf seitens des Kunden gelöst werden. Schließlich ist Nummerwiedergabe langsam Standard geworden, und macht Rückrufe relativ einfach.